Behandlungen
Privat Versicherte (PKV) & Selbstkostenzahler
Folgende Behandlungen können im Hausbesuch angeboten werden:
1) Behandlungen Privat-Rezept
Die Preise für die Abrechnung von Privat-Rezepten orientieren sich nach der ortsüblichen Preisgestaltung und werden in einem Behandlungsvertrag vor Behandlungsbeginn festgehalten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Behandlungseinheiten an Sie. Die Übernahme der Kosten durch Ihre Privatversicherung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifs und kann vollständig oder teilweise erstattet werden.
Bitte informieren Sie sich vorab über Ihre Versicherungsbedingungen.
Bitte beachten Sie, dass für die Kostenübernahme (teilweise oder komplett) durch Ihre Versicherung der Hausbesuch auf Ihrem Privat-Rezept verordnet werden muss.
Behandlungsbeispiele:
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Krankengymnastik
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Manuelle Therapie
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Klassische Massagetherapie
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KG-ZNS (eg Bobath oder PNF)
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Entstauende Maßnahmen
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Bindegewebsmassage
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Zusätzliche Therapien, wie zum Beispiel Tape-Anlagen, Flossing, Kälte- oder Wärmebehandlungen
2) Behandlungen Selbstkostenzahler
Im Rahmen von Trainings/ Personal Trainings / Gruppentrainings kann meine Expertise auf Selbstkostenzahlerbasis gebucht werden. In einem Behandlungsvertrag vorab werden die gewünschten Therapie-Maßnahmen/ Trainings festgehalten, die Abrechnung erfolgt am Ende der Einheiten durch Rechnungsstellung an Sie.
Im Hausbesuch wird versucht die vereinbarte Zeit streng einzuhalten. Aufgrund der Anfahrt und unvorhergesehener Ereignisse wird eine Abweichung von 60 Minuten vor und nach der vereinbarten Zeit vorbehalten.